Objektivität - Unparteilichkeit - Weisungsfreiheit
Die Aufgaben des Sachverständigen sind klar umrissen und eindeutig. Es geht immer um die Feststellung von Ursache und Wirkung. Die Sache gilt es zu beurteilen und den Schadenumfang festzustellen.
Dann gibt es die Parteien: Der Geschädigte (Versicherungsnehmer) möchte seine Leistung gut bewertet wissen, und der Versicherer möchte nur das zahlen, was notwendig ist.
Und soviel Sachverständige es gibt - genauso viel Meinungen gibt es zu einer Sache.
Mit dem Wiederaufbau müssen aktuelle Vorschriften und Gesetze eingehalten werden. Meist sind Kosten für die Umsetzung behördlicher Auflagen versichert. Aber dafür muss klar sein, was die aktuellen behördlichen Auflagen sind. Die Auflagen ändern sich fortwährend.
Um einen Schaden einschätzen zu können, muss ein ausreichendes Wissen zu historischen Bauweisen bestehen.
Jede Epoche, und damit ist nicht nur Altertümliches gemeint, hat seinen eigenen Stil und seine eigenen Schwierigkeiten.
Das sind Baufehler aus der Vergangenheit, auch hinsichtlich Schadstoffen, und Konstruktionen, die sich nicht bewährt haben.
Der Sachverständige bewegt sich zwischen diesen Welten. Die Vertragsparteien haben ihre eigenen Ziele und Ansprüche. Gleichzeitig muss Vergangenes bewertet und Zukünftiges benannt werden.
Um so wichtiger ist es, dass der Sachverständige unabhängig, gerecht, vermittelnd und umsichtig Bewertungen vornimmt.
Darüber hinaus haben wir uns im laufe der Jahre umfangreiches Wissen in versicherungs-technischen Fragen angeeignet.
Denn neben der Beurteilung der Gebäude- und Sachsubstanz muss auch beurteilt werden, welche Kosten versichert sind, und in welcher Höhe die Kosten als Schaden anzusehen sind.
Daher beschäftigen wir uns regelmäßig und ausgiebig mit den Bedingungswerken, die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegen.
Hierdurch stellen wir sicher, dass alle Kostenarten im Schaden beleuchtet und beurteilt werden.
Mit umfangreichem Fachwissen in allen gängigen Baudisziplinen und in speziellen Sparten der Schadenssanierung sind wir in der Lage, alle Gebäudeschäden zu beurteilen, einzuschätzen und zu bewerten.
In speziellen Fachfragen schalten wir Sonderfachleute ein. Im Laufe der Jahre haben wir dazu ein umfangreiches Netzwerk aufgebaut.
Wir werden sowohl von Versicherungen als auch von Geschädigten regelmäßig beauftragt.
Im Beiratsverfahren sind wir als Bindeglied zwischen Versicherer und Geschädigten tätig und vertreten bei Parteien ohne Weisung.
Im Sachverständigenverfahren sind wir nur von einer Partei beauftragt. Die andere Partei beuauftragt einen eigenen Sachverständigen.
In beiden Verfahren ist unser Ziel, fair und gerecht den Schaden zu beurteilen.
Jeder soll bekommen, was ihm zusteht. Dass ist das Motto.
Dirk Schneider, Dipl.-Ing. Architekt
Studium an der Universität GH Siegen, Abschluss 1995
Fortbildungen:
Berufserfahrung
Sachverständigenleistung
Die Grundpflichten eines Sachverständigen sind
In allen Aufgaben, die mir gestellt werden, sind mir diese Maxime wichtig. Auch wenn ich als Sachverständiger von einer Versicherung oder einer Partei beauftragt werde, so ist mein höchstes Gut die Wahrheit, die Objektivität, die Unparteilichkeit und die Weisungsfreiheit.
Verlassen sie sich darauf.
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